In Hessen gelten künftig klare Regeln für den sogenannten Streckenführerschein. Damit können Jugendliche ab 17 Jahren in besonderen Härtefällen allein mit dem Auto zur Berufsschule oder zum Ausbildungsbetrieb fahren. Voraussetzung ist, dass es keine zumutbare und verlässliche Verbindung mit Bus und Bahn, keine Mitfahrgelegenheit und keine andere sichere Alternative gibt. Auch eine Übernachtung am Ausbildungsort darf nicht zumutbar sein. Das hessische Verkehrsministerium in Wiesbaden hat dafür eine Arbeitshilfe für die Fahrerlaubnisbehörden veröffentlicht. Der Streckenführerschein gilt nur für eine festgelegte Strecke.