Hessen geht bei der Krankenhausreform in die nächste Phase. Das Gesundheitsministerium in Wiesbaden verschickt jetzt die vorläufigen Bescheide darüber, welche medizinischen Leistungen die einzelnen Kliniken künftig anbieten dürfen. Sogenannte Leistungsgruppen legen dabei fest, welche Behandlungen ein Krankenhaus übernehmen darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Hochkomplexe Eingriffe sollen stärker an spezialisierten Kliniken gebündelt werden, die Notfallversorgung soll gleichzeitig flächendeckend erhalten bleiben. Die Krankenhäuser können zu den vorläufigen Entscheidungen noch Stellung nehmen. Die endgültigen Zuweisungen sollen im Dezember feststehen.